Abmahnung wegen Facebook Share Buttons

Abmahnung wegen Facebook Social PlugIns verhindern

 Die so genannten „Gefällt mir“ Buttons, die beispielsweise von Facebook (und anderen sozialen Netzwerken) zur Verfügung gestellt werden, haben in ihrer Originalversion zwei relevante Funktionen:

  1. Von der Webseite eines Unternehmens können Nutzer der „Gefällt mir“ Buttons einen Artikel, den sie auf der Webseite gelesen haben, in ihrem eigenen Facebook Profil mit einem Like kennzeichnen. Oder den Artikel auf Facebook teilen. Das ist natürlich ganz im Interesse der Webseitenbetreiber, denn das Teilen und Liken bringt Reichweite und ist eine beliebte Form das Empfehlungsmarketing anzukurbeln.
  2. Leider hat Facebook seine Buttons aber auch durch den Einsatz von Cookies mit einer Mitlesefunktion ausgestattet. Surft  also ein Nutzer auf Ihrer Webseite, werden Daten an Facebook gesendet, da der Browser eine Verbindung zwischen Ihrer Webseite und dem sozialen Netzwerk aufbaut. Das widerspricht allen Datenschutzstandards. Bisher schien es auszureichen, dass ein Webseitenbetreiber in der Datenschutzerklärung darüber aufklärt. Aber genau diese Situation wurde jetzt abgemahnt und die Abmahung wurde durch ein Urteil des LG Düsseldorf bestätigt.
Share Buttons
Buttons zum Teilen von Inhalten auf sozialen Netzwerken

 

Welche Lösungen gibt es, die Funktionen „Liken und Sharen“ datenschutzkonform anzubieten?

Nur, wenn ein User ausdrücklich zustimmt,  dürfen diese PlugIns eingesetzt werden. Ob nun das dauernde Einholen von Genehmigungen durch den Seitenbenutzer die Situation verbessert, muss wohl bezweifelt werden.

Oder: Der Seitenbetreiber setzt PlugIns ein, die zwar die Funktion des Teilens erlauben, aber keine Daten automatisch an Facebook senden. Ein Beispiel ist Shariff, ein WordPress-Plugin, das vom Computermagazin c’t entwickelt wurde.

 

Was Webseitenbetreiber jetzt tun sollten:

  • Klären, ob Ihre Webseite Share Buttons für eines oder mehrere der sozialen Netzwerke einsetzt.
  • Mit Ihrem Web-Administrator besprechen, ob es sich schon um ein datenschutzkonformes PlugIn handelt, wie z.B. Shariff. Bei neuen Seiten stets den datenschutzkonformen Einsatz beim Konfigurator der Webseite im Anforderungsprofil einfordern.
  • Die datenschutzkonforme Variante gegen die Originalbuttons ersetzen lassen.

Übrigens betrifft dies nicht nur Facebook, sondern auch Google+, LinkedIn, Twitter und andere.

Mehr lesen Sie in diesem Artikel von E-Recht24, die auch ein eigenes PlugIn anbieten.

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