Booking Basic – was tun, wenn im eigenen Bookingprofil unerklärliche Rabattpreise auftauchen?

Booking Basic – was tun, wenn im eigenen Bookingprofil unerklärliche Rabattpreise auftauchen?

Was tun, wenn im eigenen Bookingprofil Nettopreise aus Wholesale Kontingenten oder andere unerklärliche Rabattpreise auftauchen?

 

Was tun Sie, liebe Hoteliers,  um das bei den Gästen beliebteste Hotel der Region zu sein? Sie investieren kräftig in schöne Zimmer, feilen an überzeugenden Service- und Gastrokonzepten und versuchen jeden akzeptablen Vertriebsweg zu nutzen.  Leider sind manchmal Vertriebspartner dabei, die die günstige Nettorate, die für Wiederverkäufer gedacht war, auf bestimmten Portalen den Konsumenten direkt anbieten.

Was tut ein Reisemittler, um bei Gästen der beliebteste Buchungsweg zu sein? Er investiert kräftig in die beste Buchungssoftware, versammelt sämtliche Gastgeber auf seiner Seite, die für Gäste interessant sein könnten und unternimmt alles, um seinen Buchenden die Erfahrung zu ersparen, dass sie woanders hätten günstiger buchen können.

Sollten Plattformen, die mit oder ohne Wissen der Hoteliers günstigere Preise anbieten dieses Ziel zerstören, werden alle möglichen Wege gesucht, um dieses „Problem“ zu beseitigen. Booking macht mit Booking.Basic seinem Ruf als Reisesupermarkt alle Ehre. Sogar die hoch restriktiven Veranstalter- oder sogar Wholesale-Raten tauchen (angeblich) plötzlich im Booking Regal auf.

Ist das die feine, englische Art (darf man das in Brexitzeiten noch sagen?) ? Natürlich nicht. Unter „Partnern“ sollten solche Strategien abgestimmt werden. Und Hotels sollten natürlich so einem Programm zustimmen können. Bisher konnten sie ja auch entscheiden, mit welchen Leistungen und Tarifen sie bei Booking verkauft werden sollen. Dass Booking dieses Vertrauen aufs Spiel setzt, ist sicher nicht klug. Auch Marktführer können verlieren, wenn die Geschäftspartner es mit gleicher Münze zurückzahlen wollen.

 

Wenn Sie also demnächst Ihre Wholesale Rate oder andere, vielleicht unerklärliche Raten bei booking sehen, könnten folgende Strategien eingesetzt werden:

  1. Widersprechen Sie dieser Vorgehensweise schriftlich und fordern Sie Booking auf, dies zu unterlassen.
  2. Analysieren Sie, aus welcher Quelle die reduzierten Preise stammen und legen Sie dann Ihre Strategie fest.
  3. In Nettopreisverträgen sollte JEDER Provisionsanspruch ausgeschlossen sein. Kommt dennoch eine Provisionsforderung für einen Tarif, den Sie gar nicht für Booking eingestellt haben, sollten Sie nachweisen können, dass gegenüber ihrem ursprünglichen Vertragspartner Provisionen auf DIESE Raten ausgeschlossen wurden.
  4. Reden Sie mit den Vertriebs-Dienstleistern, die diese Raten und Verfügbarkeiten auf nicht abgestimmten Vertriebswegen anbieten und drohen Sie mit Vertragsende. Es kann rechtlich ausgeschlossen sein, dass Margenaufschläge (oder Mindestverkaufspreise gegenüber Konsumenten) Vertraglich vereinbart werden können. Sie können nur die Preise, die Sie an solche Vertriebspartner herausgeben  so gestalten, dass sie notfalls auch in Konsumentenregalen auftauchen, ohne Schaden anzurichten.
  5. Etwas anderes ist es, wenn die Preise nicht aus einem Nettopreisabkommen, sondern von einem Retailer mit Inkassoberechtigung kommt. Beispiel: wenn ein Hotel dem asiatischen OTA Agoda, der im Übrigen zur Booking Holding  gehört,  einen Preis sendet und Agoda das Inkasso macht. Das Hotel müsste 15% zahlen. Agoda wandelt 10% in Preisvorteil (diesen reduzierten Preis verkauft es selbst und gibt ihn an das Bookingportal weiter), bekommt also eigentlich nur 5%, die es dann mit Booking teilt. Lösung: Agoda um 15% die Preise erhöhen.
  6. Beachten Sie genau die Restriktionen, mit denen Sie Nettopreise in den Vertrieb gegeben haben. Auf die vereinbarten Stornofristen, Zahlungsbedingungen und sonstige Buchungsbedingungen müssen Sie natürlich bestehen.

Der wichtigste Tipp ist aber, dass Sie nur Vertriebsverträge abschließen, wenn Sie das Geschäftsmodell und die Vertriebswege des Vertriebspartners genau verstehen und auch das Kleingedruckte gelesen haben. Die willkürliche Verteilung Ihrer Kapazitäten und Angebote auf irgendwelche obskuren Bookingsites, die Umwandlung von vereinbarten Provisionen in Kundenrabatte und mangelnde Transparenz welche Vertriebswege genutzt werden, gehören sicher nicht zu den Geschäftsgebahren bevorzugter Vertriebspartner der Hotellerie. Wenn Sie einen Vertriebspartner in Verdacht haben, dass er reduzierte Preise (z.B. Wholesale oder andere Nettoraten) an bestimmte OTA weitergibt, damit diese in den Metasuchmaschinen „als der günstigste“ auffallen kann, sprechen Sie ihn an und beenden Sie die Zusammenarbeit. Manchmal findet man auch nur durch eigene Testbuchungen heraus, auf welchem Wege eine Buchung tatsächlich bei Ihnen eingeht!

Und wenn man nicht mehr miteinander redet, bleibt wohl nur der Klageweg.

 

Wir freuen uns über Ihre Kommentare und jede bessere Idee.

 

Lesen Sie auch diese passenden Artikel:

 

Blog & News
Der Early Payment Discount von booking.com

Der Early Payment Discount von booking.com

Der Early Payment Discount von booking.com Seit ca. 2 Monaten müssen sich nun auch Hotels in Deutschland und Österreich mit dieser neuen Idee von Booking herumschlagen. Booking bietet seinen Buchenden bei immer mehr Hotels einen Early Payment  Discount. Sofort bei Buchung bei Booking bezahlen und 10% Rabatt einstreichen. Kommt die Buchung beim Hotel an, wird […]

weiterlesen

Blog & News
Booking.com verkauft stornierte Zimmer weiter – zahlreiche Überbuchungen sind die Folge

Booking.com verkauft stornierte Zimmer weiter – zahlreiche Überbuchungen sind die Folge

Die Ideen, die im Hause Booking ständig zur Profitoptimierung entwickelt werden, sind für zahlreiche Probleme in Hotels verantwortlich. Booking.com räumt sich das Recht ein stornierte Zimmer zwar dem Hotel zu melden und dennoch einfach weiterzuverkaufen.   Was ist „auto replenishment“ aus Bookingsicht? Sie erhalten eine Buchung von Booking und freuen sich darüber. Dann wird diese […]

weiterlesen

News & Wissen
Neue Kinderregeln bei booking.com

Neue Kinderregeln bei booking.com

Angebote für Kinder müssen neu im Booking Extranet gepflegt werden Es hat lange genug gedauert, aber nun muss auch Booking.com sich der Preisauszeichnungsverordnung beugen und Gesamtpreise im Buchungsprozess anzeigen, wenn die Buchenden eines oder mehrere Kinder als Mitreisende angeben. Das hat auch für Hotels den Vorteil, dass Gesamtpreise, die die Kinderaufenthalte beinhalten, gebucht werden. Damit […]

weiterlesen

Blog & Wissen
Die ‚Stornierungsfrist‘ als aktiver Produktbestandteil

Die ‚Stornierungsfrist‘ als aktiver Produktbestandteil

20 Jahre alte AGB und ebenso alte Stornierungsfristen gehören ins Museum für aussterbende Hotelprodukte! In 5-Punkt-Schrift fristeten sie jahrelang ein Schattendasein in den AGB. Stornierungsfristen wurden von Generation zu Generation vererbt und sehr selten in Frage gestellt. Und damit tut man ihnen völlig unrecht. In die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gehört eigentlich nur eine Information: Nämlich die, […]

weiterlesen

Gefällt Ihnen der Inhalt? Jetzt teilen:

Kommentare