Barrierefreie webseite

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz: Was Hoteliers für ihre Webseite wissen müssen und bis wann sie handeln sollten

Barrierefreie Webseiten sind für viele Hotels ab Juni 2025 Pflicht

Das Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) stellt die Hotellerie vor neue Herausforderungen. Doch was genau bedeutet das für die Webseiten von Hotels und welche Fristen müssen eingehalten werden? Das Gesetz richtet sich an alle Betreiber von Hotels und anderen Beherbergungsbetrieben, die mindestens 10 Personen beschäftigen und einen Jahresumsatz von mindestens 2 Millionen Euro erzielen. Es gilt sowohl für bestehende Betriebe als auch für Neubauten. Das bedeutet, dass unabhängig von der Größe des Hotels oder der Anzahl der Zimmer Maßnahmen zur Barrierefreiheit ergriffen werden müssen, sofern diese Schwellen überschritten werden.

Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, das im Sommer 2025 in Kraft tritt, soll Barrieren für Menschen mit Behinderungen in verschiedenen Lebensbereichen abbauen. Es umfasst unter anderem den Zugang zu Dienstleistungen und Produkten und betrifft damit auch die Hotellerie und deren Webseiten.

Warum ist die Barrierefreiheit von Websites wichtig?

Barrierefreie webseite

Eine barrierefreie Website ermöglicht allen Nutzern, unabhängig von ihren körperlichen oder technischen Fähigkeiten, Zugang zu den Inhalten und Dienstleistungen einer Website. Dies schließt Menschen mit Seh-, Hör-, motorischen und kognitiven Einschränkungen ein. Barrierefreie Webseiten verbessern nicht nur das Nutzererlebnis, sondern auch die Reichweite und das Image eines Hotels.

Das BFSG stellt klare Anforderungen an die Barrierefreiheit von Webseiten. Hier die wichtigsten Punkte:

Wahrnehmbare Inhalte:
Alternativtexte für Bilder: Alle Bilder und Grafiken müssen mit aussagekräftigen Alternativtexten (für Menschen mit einer Sehbehinderung) versehen sein, damit Screenreader die Inhalte vorlesen können. Dieser so genannte ALT-Text kann in Ihrem Content Management System erfasst werden.
Transkriptionen und Untertitel: Videos und Audiodateien sollten mit Transkriptionen und Untertiteln versehen werden, um hörgeschädigten Nutzern den Zugang zu den Inhalten zu ermöglichen.
Kontrast und Schriftgröße: Achten Sie auf einen ausreichenden Kontrast zwischen Text und Hintergrund und auf eine anpassbare Schriftgröße.

Benutzerfreundlichkeit:

Tastaturnavigation: Die Website muss vollständig mit der Tastatur ohne Maus navigierbar sein.
Fokussierbare Elemente: Interaktive Elemente wie Links und Formulare müssen gut erkennbar und fokussierbar sein.

Verständlichkeit
Klare Struktur: Verwenden Sie eine klare und konsistente Struktur mit Überschriften, Listen und Absätzen, um die Navigation zu erleichtern. Einfache Sprache: Vermeiden Sie komplizierte Begriffe und Fachjargon.

Robustheit:
Kompatibilität mit assistiven Technologien: Stellen Sie sicher, dass Ihre Website mit verschiedenen Browsern und assistiven Technologien wie Screenreadern kompatibel ist.
Responsive Design: Ihre Website sollte auf allen Geräten, einschließlich Smartphones und Tablets, gut funktionieren.

Bis wann müssen die Anforderungen an die Barrierefreiheit ihrer Webseiten umgesetzt sein?

Die Barrierefreiheit von Webseiten und Shops, wie der Tischreservierung oder Buchungsmaschine muss bis Juni 2025 umgesetzt sein.

Wie kann ich herausfinden, ob meine Webseite die Anforderungen des BFSG erfüllt?

Um zu testen, ob Ihre Webseite die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) erfüllt, können Sie die folgenden Schritte durchführen:

  1. WCAG-Richtlinien: Stellen Sie sicher, dass Ihre Webseite den Richtlinien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 entspricht. Diese Richtlinien sind in drei Konformitätsstufen unterteilt: A, AA und AAA. Für die meisten gesetzlichen Anforderungen, einschließlich des BFSG, ist die Stufe AA relevant. Diese Anforderung sollte im Briefing für Ihren Webdesigner stehen. Betroffene Unternehmen sollten sich rechtzetig mit ihren Web-Dienstleistern in Verbindung setzen, um den Aufwand zu klären und und ggf. rechtzeitig notwendige Anpassungen zu beauftragen.
  2. Automatisierte Werkzeuge:
    • WAVE: Ein Web Accessibility Evaluation Tool, das Ihre Webseite auf Barrierefreiheitsprobleme überprüft. Hier geht es zu WAVE
    • AXE: Ein weiteres Tool, das als Browser-Erweiterung verfügbar ist und detaillierte Berichte liefert.
    • Google Lighthouse: Ein in den Chrome DevTools integriertes Tool, das verschiedene Aspekte der Webseitengestaltung, einschließlich der Barrierefreiheit, überprüft. Ein frei zugängliches Tool von Google: hier
  3. Manuelle Tests:
    • Tastaturnavigation: Stellen Sie sicher, dass alle interaktiven Elemente der Webseite über die Tastatur zugänglich sind. Besuchen Sie Ihre Seite und navigieren Sie mit der TAB (Tabulator) Taste.
    • Screenreader: Testen Sie die Webseite mit Screenreadern wie NVDA (für Windows) oder VoiceOver (für Mac) und überprüfen Sie, ob alle Inhalte korrekt vorgelesen werden.
    • Farben und Kontraste: Nutzen Sie Tools wie den Colour Contrast Analyser, um sicherzustellen, dass die Farbkombinationen genügend Kontrast bieten.
  4. Benutzerfeedback:
    • Testgruppen: Arbeiten Sie mit Menschen mit Behinderungen zusammen, um echtes Feedback zur Nutzbarkeit Ihrer Webseite zu erhalten.
    • Formulare: Erstellen Sie Feedback-Formulare, die spezifisch auf Barrierefreiheitsaspekte abzielen.
  5. Dokumentation und Nachweise:
    • Erklärung zur Barrierefreiheit: Erstellen Sie eine Erklärung zur Barrierefreiheit auf Ihrer Webseite, die beschreibt, welche Maßnahmen Sie ergriffen haben, um die Barrierefreiheit sicherzustellen.
    • Regelmäßige Überprüfungen: Führen Sie regelmäßige Überprüfungen durch, um sicherzustellen, dass Ihre Webseite weiterhin barrierefrei bleibt.

Durch die Kombination dieser Methoden können Sie sicherstellen, dass Ihre Webseite die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes erfüllt.

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