Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) begleitet uns Marketingleute bundesweit schon seit 1990. Es ist also nicht neu, dass wir für einen Newsletterversand eine Einwilligung benötigen und dass das Verarbeiten von personenbezogenen Daten nur unter bestimmten Voraussetzungen erfolgen darf. Seit Mai 2018 drohen jedoch hohe Strafen und spätestens jetzt sollte sich jedes Hotel und jeder andere Gastgeber um die Einhaltung der leider nicht immer sehr deutlichen Regeln kümmern.
Um eine für Gastgeber, Hotels oder Ferienanlagen punktgenaue und wirklich relevante Beratung leisten zu können, hat Gabriele Schulze die Ausbildung zur Datenschutzbeauftragten nach DSC-Standard absolviert.
Egal, ob Sie offiziell einen Datenschutz-beauftragten bestellen müssen oder einfach nur wirkungsvolle Unterstützung bei der Umsetzung der Datenschutzregeln benötigen. Wir besprechen Ihre Ausgangssituation und schlagen die nötigen Maßnahmen vor.
Beispiele:
DSGVO Webseitencheck
Schulungen für Empfang, Marketing und Reservierung
Aufbau Auftragsdatenverarbeitungs-Verwaltung und Verfahrensverzeichnis, Erstellung von IT-Sicherheitsrichtlinen u.v.m.
Wenn Sie Ihre Datenschutzpflichten an uns outsourcen, berechnen wir keine monatlichen Fixkosten. Wir unterstützen die Herstellung aller Grundlagen und dann hören Sie nur von uns, wenn es Anfragen ihrer Gäste oder neue, gesetzliche Anforderungen gibt.